Industrie- und Gewerbegebiet Vilshofen
Festsetzung durch Text
- Planungsrechtlich
1.1. Im Gebiet GE 1 sind die Lärmemissionen wegen der Nähe zur Wohnbebauung zu beschränken auf 45 dbA in der Nacht und auf 60 dbA am Tage. - Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften
2.1. Äußere Gestaltung: Die Gebäude sind zu verputzen, Holzverkleidungen sind zulässig
2.2. Außenananlagen: Bei den neu zu pflanzenden Bäumen sind ausschließlich einheimische Laub- und Obstbäume zu verwenden